Jugendvertretung
Seit 2002 hat die KJI eine Jugendordnung. Damit hat die KJI einen wichtigen Grundstein für eine demokratische, selbst verwaltete und eigenständige Jugendarbeit im Rahmen der KJI gesetzt.
Die Jugendordnung regelt, dass sich alle Kinder und Jugendlichen sowie Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres einmal im Jahr treffen, um ihre Jugendvertretung zu wählen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 7 Jahren. In die Jugendvertretung kann jedes Mitglied gewählt werden, das 12 Jahre oder älter ist. Der Jugendvertreter wird Mitglied des Vereinsvorstands und kann dort nicht nur bei allen Dingen mitreden, sondern auch mit bestimmen. Darüber hinaus kann die Jugendvertretung eigenständig Aktionen für Kinder und Jugendliche der KJI organisieren.